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PATIENTENVERFÜGUNG / VORSORGEVOLLMACHT

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TUTORIALS / WEBINARE
VORSORGEVOLLMACHT

In diesem Web-Seminar geht die Kanzlei Descharmes & Güneri auf die Grundzüge der Vorsorgevollmacht ein. Nach Anleitung erstellen Sie Schritt für Schritt Ihre eigene Vollmacht.

Erfahren Sie mehr im Trailer!

TRAILER: WEB-SEMINAR VORSORGEVOLLMACHT

FAQ - Vorsorgevollmacht

Unbedingt Ja! Mit dem 18. Geburtstag sind Sie voll geschäftsfähig. Geschäfte werden von Ihnen selbst, ohne Zustimmung Ihrer Eltern, abgewickelt. Grundsätzlich darf Sie keine andere Person ohne Ihren ausdrücklichen Willen vertreten. Sollten Sie selbst nicht handlungsfähig sein können, z.B. durch einen Unfall und müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, kann das zum Problem werden. Haben Sie eine Vollmacht erstellt, dann kann Ihr Bevollmächtigter diese wichtigen Entscheidungen für Sie treffen. Gleiches gilt aber auch, wenn Sie z.B. verreisen und Ihre Eltern z.B. eine Studentenwohnung für Sie kündigen müssten. Auch hier hilft die Vollmacht.

Ein Betreuer ist eine Person, die vom Betreuungsgericht bestellt wird, um für Sie wichtige Entscheidungen treffen zu können. Es kann eine völlig fremde Person als Betreuer bestellt werden. Die Betreuung wird gerichtlich angeordnet und muss deshalb auch gerichtlich überwacht werden. Die gerichtliche Überwachung und oftmals auch die Fremdheit des Betreuers bringen Probleme für die Betreuten mit sich, die sich über eine Vollmachtserteilung vermeiden lassen.

Ja unbedingt! Eine Heirat ist nicht gleichzusetzen mit einer Vollmacht. Möchten Sie, dass Ihr Ehepartner Sie vertritt? - dann benötigen Sie eine Vollmacht.

Der Inhalt der Vollmacht richtet sich gezielt nach Ihren Lebensumständen, Bedürfnissen und Wünschen. Ob Ihre Bedürfnisse in ein unbekanntes Formular passen, von dem Sie auch die Richtigkeit nicht kennen, müssen Sie selbst entscheiden. Grundsätzlich hat jede Vollmacht verbindlichen Rechtscharakter, dessen Wirkungen nur ein Rechtsexperte richtig einschätzen kann.

Es gibt die Möglichkeit die eigenen Bevollmächtigten mit Telefonnummern für die schnelle und sichere Erreichbarkeit im Notfall, im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, einzutragen. Die Kosten hierfür richten sich nach den Bedingungen des Vorsorgeregisters und liegen derzeit zwischen 10 und 30 EUR.

FAQ - Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung können Sie selbst fertigen und abschließend unterzeichnen. Die Inhalte der Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen.

Mit der Vollmacht geben Sie einer vertrauten Person die Möglichkeit freie Entscheidungen über beispielsweise lebenswichtige Entscheidungen zu treffen. Mit der Patientenverfügung geben Sie selbst dem Arzt und dem medizinischen Personal Ihren Willen zu lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen vor.

Nicht jede medizinische Maßnahme erfordert gleich die Entscheidung über Leben und Tod. Es gibt allerdings diese Fälle und die muss der Bevollmächtigte dann auch entscheiden. Damit trägt er die Last der Entscheidung auf seinen Schultern.

Der Inhalt der Patientenverfügung richtet sich gezielt nach Ihren Lebensumständen, Bedürfnissen und Wünschen. Ob Ihre Bedürfnisse in ein unbekanntes Formular passen, von dem Sie auch die Richtigkeit nicht kennen, müssen Sie selbst entscheiden. Grundsätzlich hat jede Patientenverfügung verbindlichen Rechtscharakter, deren Wirkungen nur ein Rechtsexperte richtig einschätzen kann.

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Unter anderem können Sie Ihren Bevollmächtigten eine Patientenverfügung aushändigen.

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