Benötigt meine Internetseite eine Cookie-Einwilligung?
Nahezu jede Website nutzt heutzutage Cookies oder ähnliche Techniken, um die Gestaltung von Internetseiten und ihre Funktionalität zu verbessern. In letzter Zeit fragen uns Mandanten gehäuft, ob von den Websitebesuchern deshalb Einwilligungen eingeholt werden müssen. Am 29.7.2019 hat der EuGH (Aktenzeichen: C-40/17) eine (beschränkte) „Gemeinsame Verantwortlichkeit“ zwischen dem Betreiber einer Website und dem Social-Media-Netzwerkbetreiber angenommen, wenn ein Social-Media-Plugin – z.B. der „Like“-Button von Facebook – auf der entsprechenden Seite eingebunden wird. Bislang lässt sich aber weder einer Stellungnahme der Datenschutzkonferenz (Zusammenschluss der Landesdatenschutzbehörden) noch dem aktuellen Urteil des EuGH entnehmen, dass für Cookies stets eine Einwilligung erforderlich sei. Für den Einsatz von Social-Media-Plugins empfehlen wir bereits seit Anfang 2018 eine technische Lösung, bei der Daten an den Social-Media-Anbieter (z.B. Facebook) nicht bereits beim Aufruf der Webseite ausgelöst werden (z.B. Shariff), sodass eine vorherige Einwilligung – soweit erforderlich – eingeholt werden kann. Die von uns verfassten Datenschutzerklärungen sind daher auch insoweit auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Am 1.10.2019 entscheidet der EuGH in der Rechtssache „Planet49“ zu den Rechtsgrundlagen beim Einsatz von Cookies. Wir halten Sie auf dem Laufenden, ob dann eine Cookie-Einwilligung erforderlich wird. Auch wenn bis dahin kein Datenschutzverstoß vorliegt, falls Sie Cookies ohne Einwilligungen verwenden, empfehlen wir Ihnen, sich vorzubereiten. So schlagen wir Ihnen vor, sich frühzeitig um die technische Umsetzung von Cookie-Einwilligungen zu kümmern. Sollten Sie eine Wordpress-Seite betreiben, können sie sich bereits jetzt mit entsprechenden Plug-Ins (z.B. borlabs cookies) beschäftigen und diese auch schon einmal integrieren. Unmittelbar nach der Entscheidung „Planet49“ des EuGH am 01.10.2019 kann dann auf die genauen Anforderungen an eine Cookie-Einwilligung reagiert und die Abmahngefahr weiterhin auf ein Minimum reduziert werden.
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