Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über Ihr Leben, Ihren Körper und Ihr Vermögen zu entscheiden, benötigen Sie die Hilfe anderer Menschen.
- Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Versorgung Ihrer persönlichen Angelegenheiten durch eine Person Ihres Vertrauens sichergestellt.
- Die Patientenverfügung richtet sich an den Arzt und das Pflegepersonal und sichert Ihren Willen über eine bestimmte gewünschte ärztliche Behandlungen.
- Die Betreuungsverfügung richtet sich an den Richter, der im Notfall einen fremden Menschen mit der Erledigung Ihrer Aufgaben betraut.
- Bei minderjährigen Kindern sollte unbedingt an eine Sorgerechtsverfügung gedacht werden, damit Sie über die Obhut Ihres Kindes selbst bestimmen.
Die ganannten Vollmachten und Verfügungen gehören zu unserer Leistung. Dabei erarbeiten wir in einem gemeinsamen Gespräch Ihren individuellen Willen. Bei der Beratung stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt. Deshalb nehmen wir uns für ein Beratungsgespräch so lange Zeit, bis das gewünschte Ergebnis erzielt ist. Weitere Information zu Ihrem AdviZZr®-Anwalt finden Sie hier
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