der AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim (nachfolgend „AdviZZr®“)

Fassung 2.2 – gültig ab 15.10.2026

Vergütungsvereinbarung

Die nachfolgende Ziffer 1 enthält eine Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 3a RVG. Sie ist von den übrigen Mandatsbedingungen deutlich abgesetzt und nicht Bestandteil der Vollmacht.

1. Vergütungsvereinbarung

(1) Die Vergütung aller außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten von AdviZZr® erfolgt anstelle der gesetzlichen Gebühren nach Zeitaufwand bei minutengenauer Erfassung mit einem Stundensatz von 380,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer je sachbearbeitendem Rechtsanwalt, sofern einzelvertraglich keine Pauschalvergütung vereinbart ist.

(2) In allen Angelegenheiten, für die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzliche Gebühren vorsieht, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass mindestens die für die Tätigkeit vorgesehenen gesetzlichen Gebühren geschuldet sind. Unterschreitet das nach Absatz 1 ermittelte Honorar diese Gebühren, sind die gesetzlichen Gebühren geschuldet. In gerichtlichen Angelegenheiten folgt dies bereits aus § 49b Abs. 1 BRAO und § 4 Abs. 1 RVG.

(3) Reisezeiten, in denen keine Mandatsbearbeitung stattfindet, werden mit der Hälfte des Stundensatzes nach Absatz 1 berechnet. Verauslagte Reisekosten erstattet der Mandant. Soweit Auslagen und Aufwendungen vorstehend nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Nrn. 7000 ff. des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.

(4) Eine Anrechnung der nach Absatz 1 berechneten Vergütung auf gesetzliche Gebühren aus einer vorangegangenen oder nachfolgenden Tätigkeit findet im Verhältnis zum Mandanten nicht statt. Gesetzliche Anrechnungsvorschriften im Verhältnis zu erstattungspflichtigen Dritten bleiben unberührt.

(5) AdviZZr® ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und à-conto-Zahlungen anzufordern (§ 9 RVG), insbesondere einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden gesetzlichen Gebühren. Vorschüsse werden auf die Schlussrechnung angerechnet.

(6) Hinweis nach § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG: Diese Vergütungsvereinbarung weicht von den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, der sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten bemisst. Die hier vereinbarte Vergütung kann die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten. Dasselbe gilt regelmäßig für den Umfang der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung.

2. Vertragsschluss und Gegenstand der Tätigkeit

(1) Der Mandatsvertrag kommt durch beiderseits unterzeichneten Vertrag, durch schriftliche Bevollmächtigung von AdviZZr® oder dadurch zustande, dass AdviZZr® nach der Beauftragung in Schrift-, Text- oder mündlicher Form mit der Leistungserbringung beginnt.

(2) An seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung hält sich der Mandant zwei Wochen gebunden, sofern ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er Gebrauch macht.

(3) Gegenstand des Mandats und Umfang der Tätigkeit werden zwischen dem Mandanten und AdviZZr® gesondert vereinbart. Die Rechtsberatung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland; sie umfasst keine steuerrechtliche Beratung.

(4) AdviZZr® ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sowie sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten, holt AdviZZr® zuvor die Zustimmung des Mandanten ein.

3. Pflichten von AdviZZr®

a) Rechtliche Prüfung. AdviZZr® prüft die Rechtssache des Mandanten sorgfältig, unterrichtet ihn über das Ergebnis der Prüfung und vertritt seine Interessen gegenüber Dritten im beauftragten Umfang.

b) Verschwiegenheit. AdviZZr® ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA). Die Pflicht bezieht sich auf alles, was AdviZZr® im Rahmen des Mandats anvertraut oder sonst bekannt wird; insoweit steht AdviZZr® grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und über mandatsbezogene Informationen äußert sich AdviZZr® gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur, wenn der Mandant zuvor von der Schweigepflicht entbunden hat.

c) Verwahrung von Geldern. Für den Mandanten eingehende Gelder verwahrt AdviZZr® treuhänderisch und zahlt sie – vorbehaltlich Ziffer 10 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle aus (§ 43a Abs. 5 BRAO).

d) Datenschutz. AdviZZr® trifft alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust von Daten des Mandanten und gegen den Zugriff unbefugter Dritter und passt diese laufend dem Stand der Technik an (Art. 32 DS-GVO).

4. Besondere Bestimmungen bei Benennung als externe Datenschutzbeauftragte; kein Weisungsrecht

a) Wird AdviZZr® als externe Datenschutzbeauftragte benannt, erfüllt sie ihre vertraglichen Verpflichtungen nach eigenem billigem Ermessen höchstpersönlich durch den benannten qualifizierten Datenschutzbeauftragten oder durch von ihr beschäftigtes Hilfspersonal als Ressource im Sinne von Art. 38 Abs. 2 DS-GVO. Als Datenschutzbeauftragte oder Hilfspersonal setzt AdviZZr® ausschließlich eigene Arbeitnehmer oder Geschäftsführer ein.

b) Zum Nachweis des Fachwissens im Sinne von Art. 37 Abs. 5 DS-GVO händigt AdviZZr® dem Mandanten im Rahmen der Vertragsverhandlungen auf Anfrage Aus- und Fortbildungsbescheinigungen in Kopie aus.

c) AdviZZr® hält das erforderliche Fachwissen während der Vertragslaufzeit durch eigenverantwortliche Fortbildung aufrecht und übermittelt Fortbildungsbescheinigungen auf Anforderung in Kopie.

d) Der Mandant sichert zu, während der Laufzeit des Dienstvertrages ausschließlich Personen zum Datenschutzbeauftragten im Sinne des Art. 37 DS-GVO, § 38 Abs. 1 BDSG zu benennen, die zum qualifizierten Personal von AdviZZr® gehören.

e) Gegenüber den Beschäftigten des Mandanten stehen AdviZZr® keine Weisungsrechte zu. AdviZZr® ist nicht berechtigt, den Mandanten zu vertreten. Die Weisungsfreiheit der Datenschutzbeauftragten nach Art. 38 Abs. 3 DS-GVO bleibt unberührt.

5. Haftung; Berufshaftpflichtversicherung

(1) AdviZZr® haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO durch diese vorformulierten Vertragsbedingungen auf 2.500.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall beschränkt. In dieser Höhe besteht Versicherungsschutz. Die Beschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.

(3) AdviZZr® unterhält während der Laufzeit des Mandats eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von derzeit 2.500.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall, mindestens jedoch in Höhe der für die Gesellschaft gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme (§ 59o BRAO). Die Versicherung deckt auch diejenigen Schäden ab, für die AdviZZr® nach § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat. Der Versicherer ist im Impressum benannt.

6. Obliegenheiten des Mandanten

a) Umfassende Information. Der Mandant informiert AdviZZr® über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß und übermittelt sämtliche zugehörigen Unterlagen und Daten in geordneter Form. Während der Dauer des Mandats tritt der Mandant nur in Abstimmung mit AdviZZr® mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt.

b) Rechtsschutzversicherung. Ist AdviZZr® auch mit der Korrespondenz gegenüber der Rechtsschutzversicherung beauftragt, wird sie insoweit ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht befreit. Der Mandant versichert in diesem Fall, dass der Versicherungsvertrag fortbesteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in derselben Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

7. Mitwirkung nach dem Geldwäschegesetz

(1) Bei Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ist AdviZZr® gesetzlich verpflichtet, den Mandanten und gegebenenfalls für ihn auftretende Personen sowie wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren, Angaben zum Zweck des Mandats zu erheben und diese Daten aufzuzeichnen und aufzubewahren (§§ 10 ff., § 8 GwG).

(2) Der Mandant ist gesetzlich verpflichtet, AdviZZr® die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen (§ 11 Abs. 6 GwG). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, darf AdviZZr® die Geschäftsbeziehung nach Maßgabe des § 10 Abs. 9 GwG nicht begründen oder fortsetzen.

(3) Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht und die für Rechtsanwälte geltenden Ausnahmen von der Meldepflicht (§ 43 Abs. 2 GwG) bleiben unberührt.

8. Unterrichtung des Mandanten per Telefax

Teilt der Mandant AdviZZr® einen Faxanschluss mit, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass AdviZZr® ihm über diesen Anschluss ohne Einschränkungen mandatsbezogene Informationen übersendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig prüft.

9. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Teilt der Mandant AdviZZr® eine E-Mail-Adresse mit, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass AdviZZr® ihm ohne Einschränkungen mandatsbezogene Informationen per E-Mail übersendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Verfügt der Mandant über die technischen Voraussetzungen für Signatur- und Verschlüsselungsverfahren und wünscht deren Einsatz, teilt er dies AdviZZr® mit.

10. Abtretung; Kostenerstattung

(1) Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die Gegenseite, die Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung an AdviZZr® ab. AdviZZr® nimmt die Abtretung an.

(2) AdviZZr® darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen auch aus anderen Angelegenheiten desselben Mandanten verrechnen, sofern der Mandant keine abweichende Tilgungsbestimmung getroffen hat.

(3) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht (§ 12a ArbGG); in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Entsprechendes gilt grundsätzlich für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

11. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

AdviZZr® bewahrt die Handakten sechs Jahre auf; die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde (§ 50 Abs. 1 BRAO). Nach Ablauf dieser Frist werden die Handakten vernichtet, sofern der Mandant sie nicht zuvor abholt. Herausgabeansprüche des Mandanten und die Aufbewahrung von Urkunden und Titeln richten sich nach § 50 Abs. 2 bis 4 BRAO. Fordert AdviZZr® den Mandanten auf, Unterlagen in Empfang zu nehmen, und kommt der Mandant dem binnen sechs Monaten nicht nach, erlischt die Aufbewahrungspflicht insoweit.

12. Geltung dieser Bedingungen für künftige Mandate

Diese Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes in Textform vereinbart wird.

13. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

(2) Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis Pforzheim. AdviZZr® bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Mandanten zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis kann die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de), angerufen werden (§ 191f BRAO). Im Übrigen ist AdviZZr® zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).

15. Annahmeerklärung nach § 151 BGB

AdviZZr® verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung des Mandanten, soweit dies rechtlich zulässig ist (§ 151 BGB; vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1683).

16. Einsatz von KI-Systemen und Dienstleistern

(1) AdviZZr® setzt zur Bearbeitung des Mandats KI-gestützte Systeme ein, derzeit Anthropic Claude und OpenAI ChatGPT, sowie weitere technische Dienstleister, die nach § 43e BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DS-GVO. Soweit Daten außerhalb des EWR verarbeitet werden, sichern EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DS-GVO) oder ein Angemessenheitsbeschluss das Schutzniveau. Mandatsdaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.

(2) Jedes Arbeitsergebnis wird durch AdviZZr® fachlich geprüft und verantwortet. Der Einsatz von KI-Systemen ändert nichts an der anwaltlichen Verantwortung und Haftung.

(3) Der Mandant kann dem Einsatz von KI-Systemen für sein Mandat jederzeit in Textform widersprechen. AdviZZr® bearbeitet das Mandat dann ohne diese Systeme. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Ziffer 1 abgerechnet.

17. Schlussbestimmung

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Datenschutzhinweis

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Mandats ist zur Erfüllung des Mandatsvertrages sowie gesetzlicher Verpflichtungen und zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf eine dauerhafte Mandantenbeziehung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, lit. c und lit. f DS-GVO, für Beschäftigtendaten ergänzend § 26 BDSG.

Eine Verpflichtung, etwa erforderliche Einwilligungen zu erteilen, besteht nicht; erteilte Einwilligungen können jederzeit – einzeln oder insgesamt – mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Der Widerruf ist zu richten an die AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim, E-Mail: info@advizzr.net. Die auf Grundlage der Einwilligung erhobenen Daten werden in diesem Fall gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Betroffene Personen können Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit geltend machen (Art. 15 bis 20 DS-GVO), der Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen (Art. 21 DS-GVO) und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen (Art. 77 DS-GVO). Daten werden gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Zur Verarbeitung setzt AdviZZr® teilweise externe Dienstleister ein, die sorgfältig ausgewählt, weisungsgebunden und regelmäßig kontrolliert werden. Empfänger können insbesondere sein: Steuerberater und Buchhaltungsdienstleister, Betreiber der eingesetzten Kanzlei- und CRM-Systeme, Website- und E-Mail-Dienstleister, sonstige IT-Dienstleister einschließlich Fernwartung, Anbieter KI-gestützter Systeme nach Ziffer 16 sowie Finanzdienstleister. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, bei ausdrücklicher Einwilligung oder zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.

Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.


Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das AdviZZr® nachfolgend nach Maßgabe des gesetzlichen Musters informiert. Absatz (2) enthält die Ausnahmen vom Widerrufsrecht und die Hinweise zum vorzeitigen Leistungsbeginn, Absatz (3) das Muster-Widerrufsformular.

(1) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim, Telefon: 07231 42 64 333, E-Mail: info@advizzr.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

(2) Ausnahmen und vorzeitiger Leistungsbeginn

a) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die nicht im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, sowie in den weiteren gesetzlich geregelten Fällen (§ 312g Abs. 2 BGB).

b) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn AdviZZr® die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Mandant dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch AdviZZr® verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

c) Verlangt der Mandant ausdrücklich, dass AdviZZr® vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 357a Abs. 2 BGB. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der nach Ziffer 1 vereinbarten Vergütung.

(3) Muster-Widerrufsformular

Über das Muster-Widerrufsformular informiert die AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gotenstr. 2
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 42 64 333
E-Mail: info@advizzr.net

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*) / erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.