Persönliche Unterstützung ohne versteckte Zusatzkosten. Sie erhalten eine vollumfängliche und übersichtliche Betreuung in ausgewählten Bereichen zum fairen Preis.
Für Fragen zwischendurch stehen die Anwälte bei AdviZZr® jederzeit telefonisch oder per E-Mail bereit.
SICHERHEIT
Falsch gegoogelt? In der Hektik etwas übersehen? Nicht mit uns! Unser Beratungsfokus liegt auf der Vermeidung von kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.
Und falls doch einmal eine fehlerhafte Anwaltsberatung erfolgen sollte, übernehmen die Anwälte bei AdviZZr® selbstverständlich die volle Haftung.
CROWDWORKING
Die Rechtsanwälte bei AdviZZr® sind mit motivierten Beratern und Institutionen anderer Branchen bestens vernetzt.
AdviZZr® bündelt dieses Fachwissen und die Infrastruktur des gesamten AdviZZr®-Netzwerk in indiviuellen Projekten.
LEGAL TECH
Für eine nachhaltige Lösung rechtlicher Herausforderungen nutzen wir gezielt unsere eigenen Software-Tools und Management-Systeme.
Die Anwälte bei AdviZZr® bieten damit moderne Beratung für fortschrittliche Unternehmen.
In diesem Web-Seminar geht die Kanzlei Descharmes & Güneri auf die Grundzüge der Vorsorgevollmacht ein. Nach Anleitung erstellen Sie Schritt für Schritt Ihre eigene Vollmacht.
Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung (LG München I, Urteil vom 20.1.2022 – 3 O 17493/20) geht derzeit eine massive Abmahnwelle um. Leider hat hier das LG München – unser Auffassung nach zu Unrecht – einen Schadensersatzanspruch von 100,00 bis 170,00 € angenommen, nur weil der Seitenbetreiber ohne vorherige Einwilligung die äußerst beliebten und verbreiten Google-Schriften genutzt
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 SGB IX, also dem Sozialgesetzbuch „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, geregelt. Gleichwohl geht der Anwendungsbereich des BEM weit über die Gruppe der Menschen mit Behinderungen hinaus. Denn das Gesetz postuliert eine arbeitgeberseitige Verpflichtung gegenüber allen Arbeitnehmern, sobald sie im Kalenderjahr länger als sechs Wochen arbeitsunfähig
Bei Immobilien mit mehreren Einheiten teilen sich häufig mehrere Eigentümer einen Schornstein in Mehrfachbelegung. Dabei müssen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen (DIN EN 13384-2, DIN V 18160-1, DIN 18896, MFeuV, etc.) berücksichtigt werden. Insbesondere ist neben einem ausreichenden Querschnitt des Schornsteins, die Bauart aller angeschlossenen Geräte entscheidend. Im Ergebnis muss eine sichere Abgasabführung sichergestellt sein, sodass alle
Moderne Technik kann in Zeiten von Corona eine große Hilfe im Alltag sein und sogar Leben retten. Gleichzeit hat die Corona-Krise mittelbar Auswirkungen auf die Arbeit von Handwerksbetrieben. Hier einige Informationen im Zusammenhang mit der derzeitigen Lage, die Ihnen in Ihrem Arbeitsalltag weiterhelfen könnten. DÜRFEN KUNDEN VOR DEM ZUTRITT VON HANDWERKERN AUF DIE INSTALLATION DER
Kürzlich haben uns mehrere Schreiben von Gemeinden, Landratsämtern und privatwirtschaftlichen Planungsgesellschaften an bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erreicht. Dabei werden die Bezirksschornsteinfeger mit Verweis auf § 7e Abs. 2 Klimaschutzgesetz BW (KSG BW) aufgefordert, Kehrbuchdaten zur Erstellung von Wärmeplänen zu übermitteln. In den Schreiben sind u. a. Fristen bis Ende April gesetzt worden. Wie sollten Sie aus datenschutzrechtlicher
Unsicherheit beim Datenaustausch? Oder bei der Nutzung von Cloud-Anbietern? Angst vor Datenpannen? Es geht den meisten so! Hier das Wichtigste für Handwerksbetriebe und Innungen in aller Kürze: Handwerksbetriebe übermitteln regelmäßig personenbezogene Kundendaten an Dienst- und Genehmigungsbehörden (z. B. untere Verwaltungsbehörden), Steuerberater (z. B. Buchhaltungsdaten) oder auch den Kunden selbst (z. B. EDV- oder Planungsdaten). In
Am 12.05.2020 hat die Datenschutzkonferenz die Orientierungshilfe „Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“ veröffentlicht (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html). Hier das Wichtigste für Handwerksbetriebe in aller Kürze: 1. Registrierung von E-Mail-Adressen Wir empfehlen die Nutzung von individuellen Unternehmens-E-Mail-Adressen für Mitarbeiter (z. B. maxi.mitarbeiter@firma.de). So wird sichergestellt, dass Kunden genau wissen, wer versendete E-Mails bekommt und
Anders als Urheber anderer Kunst- und Werkarten genossen Designer über Jahrzehnte hinweg nicht automatisch rechtlichen Schutz für Ihre Arbeiten. Dies hat sich aber in den vergangenen Jahren und Monaten deutlich geändert, sodass Designer in vielen Fällen besser denn je gegen Plagiate und Nachahmungen geschützt sind. Was ist geschehen? Über lange Zeit war Schutz für Werke
Dominik Güneri, LL.M. — Rechtsanwalt / Attorney at law Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Master of Laws – Europäisches und internationales Unternehmensrecht Datenschutzbeauftragter TÜV® Datenschutzauditor TÜV®
Wir freuen uns den Launch des Beraternetzwerks am 01. August 2018 verkünden zu dürfen. Wer nichts verpassen will, kann sich auch in den Newsletter eintragen. Bald gehts los!
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