Allgemeine Nutzungsbedingungen der Plattform www.advizzr.net (AGB) – adviZZr_AGB (PDF-Download)

Die PEGASUS B2B GmbH (Schauinslandstr. 43, 75177 Pforzheim, Tel.: 07231 5894 560, E-Mail: info@advizzr.net, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Juliette Descharmes und Herrn Dominik Güneri, USt-Nr.: 41413/30998 – im Folgenden „ADVIZZR®“ -) stellt die Internetplattform www.advizzr.net zur Verfügung, auf der Ratsuchende (- im Folgenden „KLIENT“ -) nach erfolgreicher Registrierung Rechts- und Beratungsprodukte bei teilnehmenden und zuvor ausgewählten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Unternehmensberater sowie Finanz- und Vermögensberatern (im Folgenden: “BERATER”) bestellen können. ADVIZZR® ermöglicht auch Angehörigen verschiedener Beratergruppen, andere BERATER für ihre bereits beratenen KLIENTEN auszusuchen oder zu buchen. Ziel ist dann ein gemeinsames Beratungsprojekt unter Einschluss mehrerer Berater unterschiedlicher Branchen. Bei dieser Personengruppe handelt es sich insbesondere um gewerblich tätige Finanzberater, Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, Steuerberater, Unternehmensberater und Rechtsanwälte (im Folgenden “SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER”), die sich verpflichten, im Rahmen des Beratungsprojektes Fachwissen oder Infrastrukturleistungen (z.B. Besprechungsräume) beizutragen. ADVIZZR® selbst wird dabei kein Vertragspartner, sondern nur als Betreiber einer Internetplattform für oben genannte Personengruppen tätig.

Die Nutzungsbedingungen für KLIENTEN finden sich unter Ziffer A.), die Nutzungsbedingungen für BERATER unter Ziffer B.) und die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER unter Ziffer C.).

A. Nutzungsbedingungen für KLIENTEN

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für Verträge, die über die Internetplattform www.advizzr.net zustande kommen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen einer der Parteien werden nicht anerkannt, es sei denn, der jeweilige Vertragspartner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der KLIENT ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der KLIENT kann aus dem Beratungsangebot teilnehmender BERATER auf der Plattform www.advizzr.net Rechts- und Beratungsprodukte von BERATERN, insbesondere Vertrags-, Vollmachts- und Verfügungsgestaltungen und diesbezügliche Entwürfe, anwaltliche Vertretung und sonstige Beratungsleistungen auswählen und diese über den Button „IN DEN WARENKORB“ oder “VERFÜGBARKEIT PRÜFEN” in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button “BESTELLUNG ABSCHICKEN” oder „BESTÄTIGUNG ANFORDERN” gibt er einen verbindlichen Antrag zur Buchung der im Warenkorb befindlichen Rechts- und Beratungsprodukte an den BERATER ab. Vor Abschicken der Buchung kann der KLIENT die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(2) Der KLIENT ermächtigt dabei ADVIZZR®, als eingeschränkter Vertreter gegenüber dem jeweiligen BERATER zu handeln, um in seinem Auftrag ein verbindliches Angebot zur Buchung einer Rechtsdienstleistung über die Werbeplattform www.advizzr.net abzugeben. Es kommt kein Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zwischen ADVIZZR® und dem KLIENTEN zu Stande. Ein Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen kann immer nur zwischen dem jeweiligen BERATER und dem KLIENTEN zu Stande kommen.

(3) ADVIZZR® schickt nach erfolgter Buchungsanfrage dem KLIENTEN eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchungsanfrage des KLIENTEN nochmals aufgeführt wird. Die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchungsanfrage des KLIENTEN bei ADVIZZR® eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den jeweiligen BERATER zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) durch ADVIZZR® im Namen des BERATERS versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext dem KLIENTEN durch ADVIZZR® auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(4) Der KLIENT kann bei einigen Rechts- und Beratungsprodukten Angaben zum Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung machen. Teilt der KLIENT ADVIZZR® die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft, den Namen des Versicherungsnehmers und die Versicherungsnummer mit, wird der jeweilige BERATER lediglich mit einer kostenfreien Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung des KLIENTEN beauftragt.

(5) Bei positiver Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung des KLIENTEN erfolgt das Angebot zum Abschluss des kostenpflichtigen Beratungsvertrags, bzw. Mandatsverhältnisses zwischen dem BERATER und dem KLIENTEN durch gesonderte E-Mail, mit der ein ggf. angefragter Termin bestätigt und der KLIENT auch über die Antwort der jeweiligen Rechtsschutzversicherung informiert wird. Die Annahme dieses neuen Angebots zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags erfolgt durch gesonderte Willenserklärung des KLIENTEN.

§ 3 Leistungserbringung, Verfügbarkeit

(1) Sofern keine bestimmte Beratungszeit- und/oder -ort gebucht wurde, erbringt der gebuchte BERATER seinen Tätigkeitsort, seine Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbständig nach pflichtgemäßem Ermessen. Ist eine bestimmte Beratungszeit- und/oder -ort vereinbart, oder ist die persönliche Anwesenheit zur Leistungserbringung erforderlich, steht der Rechtsanwalt hierfür zur Verfügung.

(2) Der BERATER ist berechtigt, einen anderen Rechtsanwalt oder fachkundigen Dritten zu beauftragen, um ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen. Sofern der gebuchte BERATER einen Dritten zu seiner Unterstützung einsetzt, steht dieser ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu dem gebuchten BERATER, bzw. ADVIZZR®. Zusätzliche Kosten für den KLIENTEN entstehen dann nur nach vorheriger Zustimmung des KLIENTEN. Der gebuchte BERATER darf – ohne ausdrückliche Zustimmung des KLIENTEN – lediglich einen nach berufsrechtlichen oder vertraglichen Regeln zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten zu seiner Unterstützung einsetzen.

(3) Bevollmächtigt der KLIENT einen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER oder einen andere Dritten mit der Buchung eines Rechts- oder Beratungsprodukts, wird die vom Bevollmächtigten angegebene E-Mail-Adresse als Korrespondenz-Adresse verwendet.

§ 4 Preise

(1) Alle Preise, die auf der Websites unter www.advizzr.net angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Wird im jeweiligen Angebot ein Festpreis oder ein Stundensatz als Preis angegebenen, gilt dieser für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten des ausgewählten BERATERS anstelle der gesetzlichen Gebühren (siehe Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG). Die gesetzlichen Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert einer Angelegenheit.

(3) Ausschließlich für gerichtliche Tätigkeiten gilt, dass soweit die gesetzlichen Gebühren höher als das nach dieser Vereinbarung zu zahlende Honorar liegen, die gesetzlichen Gebühren gelten müssen.

(4) Im Falle eines Obsiegens in streitigen Auseinandersetzungen ist der Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Gegner auf die gesetzlichen Gebühren beschränkt. Falls die vereinbarte Vergütung über der gesetzlichen Gebühr liegt, besteht insoweit kein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Gegner.

(5) Falls Anfahrtskosten bei mobiler Rechtsberatung entstehen, werden diese dem KLIENTEN im Bestellformular angegeben und sind vom KLIENTEN zu tragen, soweit der KLIENT nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

(6) Im Übrigen gelten für Spesen und Auslagen die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

(7) Alle Tätigkeiten sollen möglichst innerhalb von 2 Monaten nach Leistungserbringung abgerechnet oder zwischenabgerechnet werden.

§ 5 Zahlungsmodalitäten, Rechnungsstellung und Inkasso

(1) Der KLIENT kann die Zahlung per PayPal oder auf Rechnung vornehmen.

(2) Die Zahlung der Anwaltsgebühr ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

(3) In Absprache mit dem gebuchten BERATER, übernimmt ADVIZZR® die Rechnungsstellung sowie die Verbuchung und Weiterleitung gezahlter Rechnungsbeträge für den Rechtsanwalt. Zudem kann ADVIZZR® das Inkasso (Mahnung, gerichtliche Beitreibung und Vollstreckung) dieser Rechnungsbeträge übernehmen.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des KLIENTEN gegenüber ADVIZZR® auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des KLIENTEN aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ADVIZZR®, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ADVIZZR® nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des KLIENTEN aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ADVIZZR®, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Soweit der gebuchte BERATER bei der Erbringung der vereinbarten Leistung Dritte einsetzt, ist er zur sorgfältigen Auswahl der Person verpflichtet und haftet auch dafür, dass die Dritten ihre Leistung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringen.

§ 7 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das ADVIZZR® nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PEGASUS B2B GmbH, Schauinslandstr. 43, 75177 Pforzheim, Telefon: 07231 58 94 560, Telefax: 07231 58 94 811, E-Mail: info@ADVIZZR®-recht.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert ADVIZZR® nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
An
PEGASUS B2B GmbH
Schauinslandstr. 43
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 58 94 560
Telefax: 07231 58 94 811
E-Mail: info@advizzr.net
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen ADVIZZR® und den KLIENTEN findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der KLIENT als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim KLIENTEN um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem KLIENTEN und ADVIZZR® der Sitz von ADVIZZR®.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

B. Nutzungsbedingungen für BERATER

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Ziel des Angebots von ADVIZZR® ist es, dem bestehenden Mandanten- und KLIENTEN-Stamm von Angehörigen verschiedener Beraterbranchen (Rechts-, Finanz-, Steuer-, Versicherungs- und Unternehmensberatung) sowie potentiellen Mandanten-, bzw. KLIENTEN dieser Berater qualitativ hochwertige (Rechts-, Finanz-, Steuer-, Versicherungs- und Unternehmens-)Beratung anbieten zu können, die nicht zum Tätigkeitsschwerpunkt dieser Berater gehört. Gleichzeitig sollen räumliche und administrative Kapazitäten durch Nutzung der Infrastruktur des jeweiligen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS durch BERATER besser genutzt werden können. Auch soll die Qualität der Beratung angehöriger verschiedener Beraterbranchen gesteigert werden, indem verschiedene Berater mit ihrer Expertise und der Kenntnis der persönlichen Umstände des Mandaten/KLIENTEN im Rahmen einer einheitlichen Beratung – möglichst in einem Termin – zu Verfügung stehen.

(2) ADVIZZR® bietet eine (Internet-)Plattform für Berater, mit dem Ziel mobiler, fachübergreifender, nachhaltiger und vernetzter Rechtsberatung.

(3) ADVIZZR® bietet Dienstleitungen für Rechtsanwälte und Berater, die sich das Ziel mobiler, fachübergreifender, nachhaltiger und vernetzter Rechtsberatung gesetzt haben, insbesondere

ADVIZZR® behält sich das Recht vor, vereinbarte Leistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus einzelvertraglichen Abreden zwischen ADVIZZR® und dem BERATER sowie aus § 2 dieser AGB.

(4) Durch die strukturierte Organisation mobiler Rechtsberatung durch ADVIZZR® wird gefördert, dass KLIENTEN von Beratern verschiedener Branchen umfassende aus rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und persönlicher Sicht betreut werden und durch unmittelbares Zusammenwirken verschiedener Berater in möglichst nur einem Termin beraten werden. Dies wird durch den Aufbau eines professionellen Beraternetzwerkes mit dem wesentlichen Bestandteil der mobilen Rechtsberatung vor Ort erreicht.

(5) Durch die Schaffung eines professionellen Beraternetzwerks soll eine qualitativ hochwertige und spezialisierte Beratung, bzw. Betreuung auch für KLIENTEN, bzw. für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angeboten werden können. Die bessere Vernetzung von juristischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen und Kapazitäten sorgt dabei für die Förderung einer effektiven Beratungssituation und damit einer langfristigen Mandantenbindung.

(6) Durch das in Abs. 2 und 3. beschriebene Angebot fördert ADVIZZR® die Spezialisierung freier Einzelrechtsanwälte auf bestimmte Rechtsthemen, bzw. Rechts- und Beratungsprodukte. Es soll das Spezialwissen vieler freier Einzelrechtsanwälte auf einer Internetplattform strukturiert und übersichtlich angeboten werden. ADVIZZR® ermöglicht den teilnehmenden BERATERN damit, ihren KLIENTEN Spezialwissen zu bestimmten Rechtsthemen, bzw. Rechts- und Beratungsprodukten, in einem gemeinsamen Besprechungstermin anbieten können und trägt so zu einer erhöhten KLIENTEN-Bindung zwischen Berater und KLIENT bei. In Hinblick auf bestimmte Themen können BERATER einfacher in Konkurrenz mit etablierten Kanzleien und Consulting-Firmen treten und durch den persönlichen Austausch mit verschiedenen BERATERN Spezialwissen immer weiter vertiefen.

§ 2 Durchführung der Zusammenarbeit zwischen ADVIZZR® und dem BERATER

(1) Nicht zuletzt im Rahmen von Beratungsverhältnissen zwischen BERATERN und deren KLIENTEN ergibt sich häufig der Bedarf einer fachfremden Beratung. In diesem Fall kann der BERATER über die Plattform www.advizzr.net mobile Fachberatung zu bestimmten Rechts- und Beratungsprodukten von anderen BERATER für ihre KLIENTEN buchen oder buchen lassen. Zu diesem Zweck erstellt ADVIZZR® in enger Absprache mit den teilnehmenden BERATERN online buchbare Beratungsprodukte und veröffentlicht dies im Shopsystem unter www.advizzr.net. Das jeweilige Rechtsprodukt ist einem bestimmten BERATER zugeordnet. Vergleichbare oder identische Rechts- oder Beratungsprodukte können von anderen BERATERN ebenfalls über die Internetplattform www.advizzr.net angeboten werden. Diese stellen dann aber ein gesondertes Rechts- oder Beratungsprodukt dar.

(1a) Die Veröffentlichung eines Rechts- oder Beratungsprodukts im Shopsystem auf der Internetplattform www.advizzr.net erfordert die Zustimmung des BERATERS und von ADVIZZR®. Fehlt die Zustimmung einer Partei oder fällt diese nachträglich weg, ist die Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsprodukts über die Internetplattform www.advizzr.net zu unterlassen. ADVIZZR® kann seine Zustimmung verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse von ADVIZZR®, die gesamtheitlichen Interessen der teilnehmenden BERATER oder das Interesse an einem ordnungsgemäßen Betrieb der Internetplattform www.advizzr.net, der Veröffentlichung entgegen steht. Ein berechtigtes Interesse von ADVIZZR® im Sinne dieses Absatzes besteht vor allem dann, wenn ein Schutzrecht Dritter oder die öffentliche Ordnung durch die Veröffentlichung verletzt wird oder eine solche Verletzung droht. Dies gilt auch bei Wettbewerbsverletzungen, die durch die Veröffentlichung eintreten würden oder zu eintreten drohen. Zeigt sich einer der vorgenannten Fälle nach Veröffentlichung eines Rechts- oder Beratungsprodukts, kann ADVIZZR® die Zustimmung zur Veröffentlichung widerrufen. Verweigert oder widerruft ADVIZZR® die Zustimmung zur Veröffentlichung des Rechts- oder Beratungsprodukts, so kann der BERATER die vertragliche Beziehung zu ADVIZZR® fristlos kündigen.

(2) SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER und empfehlende BERATER sind in der Buchung oder Empfehlung frei. Ein Mandatsverhältnis kommt zwischen den beratenden BERATER und KLIENTEN zustande, wenn der KLIENT, bzw. der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER namens und in Vollmacht des KLIENTEN, den jeweiligen Buchungsvorgang durchläuft. Zu diesem Zweck stellt ADVIZZR® ein Online-Buchungssystem zur Verfügung, sodass KLIENTEN oder SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER freie Termine des beratenden BERATERS recherchieren und reservieren können. Mit der Buchung eines Rechts- oder Beratungsprodukts gibt der KLIENT zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Anwalts- oder Beratungsvertrages ab. Der BERATER wird von diesem Angebot durch eine automatisierte E-Mail in Kenntnis gesetzt. Im persönlichen Zugangsbereich des BERATERS kann dieser das Angebot annehmen. Nach Annahme des Anwalts- oder Beratungsvertrags versendet ADVIZZR® namens in Vollmacht des BERATERS eine Annahmebestätigung per E-Mail an den KLIENTEN.

(2a) Zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen BERATERN, KLIENTEN und SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER betreibt ADVIZZR® ein „soziales Beraternetzwerk“. Dabei stehen unter anderem folgende Funktionen zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Mitgliedschaftsvarianten kostenfrei oder kostenpflichtig genutzt werden können:

(3) Erfolgt die Buchung unter Mitwirkung eines SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS, verpflichtet sich dieser zur Koordination von Terminen des jeweiligen KLIENTEN mit BERATERN und ggf. weiteren Fachberatern, insbesondere zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für ein gemeinsames Beratungsgespräch. Auf Verlangen des KLIENTEN oder des BERATERS kann das gemeinsame Beratungsgespräch auch in den Räumlichkeiten des KLIENTEN, des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS oder an einem angemessenen anderen Ort stattfinden.

(4) Es besteht ein Anspruch von ADVIZZR® gegenüber dem SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER auf persönliche Anwesenheit beim gemeinsamen Beratungsgespräch im Sinne dieses Vertrags sowie auf Bereitstellung von geeigneten Besprechungsräumen für Verträge zwischen einem KLIENTEN und einem BERATER, die unter Mitwirkung des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS zustande gekommen sind. Diesen Anspruch tritt ADVIZZR® an den jeweiligen BERATER, der durch einen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER für einen KLIENTEN gebucht wurde, ab. Während des Termins stellt der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER seine persönliche und fachliche Expertise zur Verfügung, mit dem Ziel mobiler, nachhaltiger und umfassender Beratung. Dem BERATER wird damit gewährleistet, dass die Expertise des jeweiligen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS beim Beratungsgespräch eingebracht wird. So soll dem BERATER eine schnellere, sorgfältigere und qualifiziertere Einarbeitung in tatsächliche und rechtliche Fragestellungen ermöglicht werden. Die Anwesenheit aller Beteiligten steht unter der Bedingung des vorherigen Einverständnisses des KLIENTEN/Mandanten. Das Einverständnis ist durch den SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER beim KLIENTEN einzuholen.

(5) ADVIZZR® bietet verschiedene Mitgliedschaftsvarianten für Berater, derzeit STANDARD, KOMFORT und PREMIUM. Je nach Mitgliedschaftsvariante werden unterschiedliche Leistungspakete angeboten, die der jeweiligen (Preis-)Liste unter https://advizzr.net/registrierung/ zu entnehmen sind. Voraussetzung für die Registrierung einer Mitgliedschaftsvariante für Berater ist die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit als Rechts-, Finanz-, Steuer-, Versicherungs- oder Unternehmensberater. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs oder zu einer späteren Zeit behält sich ADVIZZR® vor, sich die Eigenschaft als Berater im vorgenannten Sinn durch Vorlage geeigneter Nachweise bestätigen zu lassen. Sollte die Eigenschaft als Berater in vorgenannten Sinn nicht vorliegen oder nachträglich wegfallen, kann die Registrierung verweigert oder eine Mitgliedschaft von beiden Seiten außerordentlich fristlos gekündigt werden.

§ 3 Vertragsverhältnisse und Vollmacht

(1) Das Vertragsverhältnis entsteht grundsätzlich nur zwischen dem KLIENTEN und dem BERATER, der über das Internetportal www.advizzr.net gebucht wurde. Der jeweilige BERATER ist in der Mandatsausübung frei und nur an die gesetzlichen Berufsausübungsregeln gebunden.

(2) Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER in Vollmacht eines KLIENTEN ein Rechtsprodukt buchen. Auf Aufforderung durch ADVIZZR® oder durch den gebuchten BERATER, ist der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER verpflichtet, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, ggf. nebst Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten, nachzuweisen und dem jeweiligen BERATER eine schriftliche (Unter-)Vollmacht zu erteilen.

(3) Bucht der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER ein Rechtsprodukt für einen KLIENTEN in Vollmacht, garantiert er gegenüber ADVIZZR® das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung. Darüber hinaus garantiert er gegenüber ADVIZZR®, dass sämtliche Korrespondenz über die vom SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER im jeweiligen Buchungsvorgang hinterlegten Daten persönlich, telefonisch und in Textform geführt werden darf.

(4) Zwischen dem BERATER und dem KLIENTEN gelten die AGB, wie sie im Rahmen des Buchungsvorgangs über die Internetplattform www.advizzr.net gegenüber dem KLIENTEN einbezogen werden und in ihrer aktuellen Fassung unter https://advizzr.net/agb abrufbar sind.

§ 4 Pflichten des BERATERS

(1) Der BERATER hat ADVIZZR® unverzüglich über die Änderung von mitgeteilten Daten zu unterrichten. Insbesondere hat der BERATER seine Rechts- und Beratungsprodukte bei www.advizzr.net zu pflegen. Hierzu gehört insbesondere die Kalenderpflege. Nicht verfügbare Termine sind unverzüglich auszubuchen. ADVIZZR® behält sich vor, Daten, die nicht aktuell sind, zu löschen.

(2) Der BERATER verpflichtet sich, seine E-Mails in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Eine Antwort auf eine Buchungsanfrage soll innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Falls ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen werden kann, hat der BERATER den KLIENTEN davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf von 24 Stunden ohne Beantwortung oder Annahme wird die Buchungsanfrage storniert und der KLIENT durch ADVIZZR® informiert, dass der Termin nicht stattfindet.

(3) Das Angebot von Rechts- und Beratungsprodukten, die über die Internetplattform www.advizzr.net abgerechnet werden und in deren Rahmen eine automatisierte Rechnungstellung im Namen des BERATERS durch ADVIZZR® gegenüber KLIENTEN erfolgt (derzeit nur für das Modul „Berater PREMIUM“), setzt eine Ausweisung der steuerbaren Umsätze i.S.d. UStG voraus. BERATER, die von der Regelung des § 19 UStG Gebrauch machen, müssen bei der Abrechnung von Rechts- und Beratungsprodukten eigenständig dafür sorgen, dass sie die von ADVIZZR® erstellen Rechnungen dem Nutzer gegenüber stornieren und dem Nutzer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zukommen lassen.

§ 5 Rechnungsstellung und Inkassobeitreibung (derzeit nur für das Modul „Berater PREMIUM“)

(1) ADVIZZR® übernimmt für Verträge, die über www.advizzr.net zwischen den BERATER ((derzeit nur für das Modul „Berater PREMIUM“) und dem jeweiligen KLIENTEN zustande kommen, die Rechnungsstellung, das Vereinnahmen von Rechnungsbeträgen und das Weiterleiten von Zahlungseingängen an den BERATER. Die Rechnungstellung erfolgt nachdem die vertragsgegenständliche Anwaltsleistung ganz oder teilweise erbracht wurde, so z.B. wenn ein RVG-Vergütungstatbestand (z.B. Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Terminsgebühr, etc.) angefallen ist. Vorschussrechnungen werden gegenüber KLIENTEN nicht gestellt. Die Rechnungen werden mit einem Zahlungsziel von jeweils 14 Tage ab Rechnungstellung gestellt. Darüber hinaus übernimmt ADVIZZR® die Mahn- und Vollstreckungsaktivitäten für den BERATER sowie die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen. Zu diesem Zweck wird ADVIZZR® ermächtigt, Untervollmacht an Rechtsanwälte zu erteilen und diese mit der gerichtlichen Geltendmachung auf Kosten von ADVIZZR® zu beauftragen. Etwaige Kostenerstattungsansprüche gegenüber KLIENTEN werden vom BERATER an ADVIZZR® abgetreten.

(2) Werden durch den KLIENTEN Einwendungen gegen Rechnungen oder Forderungen geltend gemacht, wird ADVIZZR® den BERATER hierüber informieren. Der BERATER hat dann die Einwände zeitnah und in substantiierter Form zu entkräften. Sollte der BERATER die Einwände nicht entkräften können, kann ADVIZZR® die Inkassoleistungen des Abs. 1 ablehnen und die Kosten der Forderungsbeitreibung nach der Berechnungsgrundlage des RVG erstattet verlangen.

§ 6 Vergütung von ADVIZZR®

(1) BERATER, die Rechts- und Beratungsprodukte über die Plattform www.advizzr.net anbieten, zahlen für die Leistungen von ADVIZZR® (siehe B. § 1 dieser AGB) neben der monatlichen Grundgebühr eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € je Buchung. Dies gilt auch für wiederkehrende Buchungen (jährlich) im Rahmen von gebuchten Abonnement. Auslagen sind dann von der vereinbarten Brutto-Betragssumme abzuziehen, wenn diese in der jeweiligen Produktbeschreibung (siehe § 2 Abs. 1 dieser AGB) als im Preis inbegriffen ausgewiesen und tatsächlich von ADVIZZR® für den BERATER verauslagt wurden.

(2) Es gilt im Übrigen die aktuelle, online einsehbare Preisliste. Alle Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Abrechnung der Gebühr im Sinne des Abs. 1 findet monatlich, spätestens zum letzten Werktag des Folgemonats, statt.

(4) Die Preise der Dienstleistungen von ADVIZZR® können nach vorheriger Bekanntgabe verändert werden. Insbesondere kann die umsatzabhängige Vergütung in eine Vergütung durch Festbeträge, wie z.B. einen festen Mitgliedsbeitrag, geändert werden. In diesem Fall steht dem BERATER ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Änderung wird wirksam, wenn der BERATER innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung keine außerordentliche Kündigung gegenüber ADVIZZR® geltend macht.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Bringt der BERATER bei Rechts- und Beratungsprodukten oder sonstigen Angeboten von ADVIZZR® urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalt ein, erteilt er damit ADVIZZR® ein uneingeschränktes, unwiderrufliches und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht und Verwertungsrecht an diesen Inhalten. Diese Rechte bleiben bei einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages bestehen. Auch ist das Recht der Bearbeitung hiervon umfasst.

(2) ADVIZZR® tritt bezüglich Rechts- und Beratungsprodukten und sonstiger auf Veranlassung des BERATERS veröffentlichten Inhalten lediglich als Host-Provider auf und übernimmt Haftung für Inhalte nur nach den gesetzlichen Regelungen für entsprechende Anbieter.

(3) Muss ADVIZZR® aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durch den BERATER oder aus anderen Gründen gegenüber Dritten haften, stellt der BERATER ADVIZZR® von dieser Haftung frei und ersetzt den hierdurch entstanden Schaden. Insoweit übernimmt der BERATER die Garantie, dass durch Veröffentlichung auf www.advizzr.net keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag zwischen ADVIZZR® und dem BERATER wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ansprüche aus §§ 5 ,6 bezüglich zum Kündigungszeitpunkt geschlossener Anwaltsverträge bleiben bis zu deren endgültiger Abwicklung bestehen.

(2) Ein wichtiger Grund besteht für ADVIZZR® insbesondere darin, dass der BERATER im Rahmen des Bewertungssystems, das über die Plattform www.advizzr.net betrieben wird, innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten insgesamt mehr als 3 negative Bewertungen (maximal 2 von 5 Sternen) von mehr als 3 unterschiedlichen KLIENTEN erhalten hat. Das besondere Interesse ergibt sich aus dem Bedürfnis, das Angebot von ADVIZZR® für alle unter B. § 1 Abs. 1 genannten BERATER bereitzustellen, gleichzeitig aber hohe Beratungsstandards für KLIENTEN zu vermittelt. Nach erfolgten Ausschluss im Sinne dieses Absatzes ist eine erneute Registrierung erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich.

§ 9 Haftung

(1) Ansprüche des BERATERS auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des BERATERS aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ADVIZZR®, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ADVIZZR® nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des BERATERS aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ADVIZZR®, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ADVIZZR® einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der angebotenen Leistungen übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit ADVIZZR® und der BERATER eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistung getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen ADVIZZR® und dem BERATER findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ist Stuttgart.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

C. Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER

§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit

(1) Ziel des Angebots von ADVIZZR® ist es, dem bestehenden Mandanten- und KLIENTEN-Stamm von Angehörigen verschiedener Beraterbranchen (Rechts-, Finanz-, Steuer-, Versicherungs- und Unternehmensberatung) sowie potenziellen Mandanten-, bzw. KLIENTEN dieser Berater, qualitativ hochwertige (Rechts-, Finanz-, Steuer-, Versicherungs- und Unternehmens-)Beratung anbieten zu können, die nicht zum Tätigkeitsschwerpunkt dieser Berater gehört. Gleichzeitig sollen räumliche und administrative Kapazitäten durch Nutzung der Infrastruktur des jeweiligen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS durch andere SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER und BERATER besser genutzt werden können. Auch soll die Qualität der Beratung Angehöriger verschiedener Beraterbranchen gesteigert werden, indem verschiedene Berater mit ihrer Expertise und der Kenntnis der persönlichen Umstände des Mandaten/KLIENTEN im Rahmen einer einheitlichen Beratung – möglichst in einem Termin – zu Verfügung stehen.

(2) ADVIZZR® bietet eine (Internet-)Plattform inklusive offenem Shopsystem sowie ein soziales Netzwerk für Rechts-, Finanz-, Steuer-, Versicherungs- und Unternehmensberater, mit dem Ziel mobiler, nachhaltiger und vernetzter Beratung.

(3) ADVIZZR® bietet insbesondere folgende Dienstleitungen für BERATER:

  1. Internetplattform für Angehörige verschiedener Beraterbranchen (inkl. soziales Netzwerk),
  2. Korrespondenz zwischen Anwälten, KLIENTEN und sonstigen BERATERN,
  3. Bereitstellung von IT-Infrastruktur für Rechtsanwälte,
  4. Rechnungstellung und Inkasso gegenüber Mandanten,
  5. Kanzleiorganisation und Buchhaltung für Rechtsanwälte,
  6. Dienstleistungen von Rechtsanwaltsfachangestellten,
  7. Kanzleimarketing für Rechtsanwälte,
  8. Übernahme des Ausfallrisikos bezüglich der Honorarforderung.

(4) Durch die strukturierte Organisation mobiler Rechtsberatung durch ADVIZZR® wird gefördert, dass KLIENTEN von Angehörigen verschiedener Beraterbranchen umfassende Beratung aus rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und persönlicher Sicht durch unmittelbares Zusammenwirken verschiedener Berater in möglichst nur einem Termin erhalten. Dies wird durch den Aufbau eines professionellen Beraternetzwerkes mit dem wesentlichen Bestandteil der mobilen Rechtsberatung vor Ort erreicht.

(5) Durch die Schaffung eines professionellen Beraternetzwerks soll eine qualitativ hochwertige und spezialisierte Beratung, bzw. Betreuung auch für Privat-KLIENTEN, bzw. für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angeboten werden können. Die bessere Vernetzung von juristischen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen und Kapazitäten sorgt dabei für die Förderung einer effektiven Beratungssituation und damit einer langfristigen Mandanten, bzw. KLIENTEN-Bindung.

(6) Durch das in Abs. 2 und 3. beschriebene Angebot fördert ADVIZZR® die Spezialisierung freier Einzelrechtsanwälte auf bestimmte Rechtsthemen, bzw. Rechts- und Beratungsprodukte. Es soll das Spezialwissen vieler freier Einzerechtsanwälte und freier Berater auf einer Internetplattform strukturiert und übersichtlich angeboten werden. ADVIZZR® ermöglicht den teilnehmenden SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERN und BERATERN damit, ihren KLIENTEN Spezialwissen zu bestimmten Rechtsthemen, bzw. Rechts- und Beratungsprodukten, in einem gemeinsamen Besprechungstermin anbieten zu können und trägt so zu einer erhöhten KLIENTEN-Bindung zwischen BERATER und KLIENT bei. In Hinblick auf bestimmte Rechtsthemen können BERATER einfacher in Konkurrenz mit etablierten Kanzleien treten und durch den persönlichen Austausch mit verschiedenen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERN Spezialwissen immer weiter vertiefen.

§ 2 Durchführung der Zusammenarbeit zwischen ADVIZZR® und SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERN

(1) Im Rahmen von Beratungsverhältnissen zwischen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERN und deren KLIENTEN ergibt sich häufig der Bedarf anwaltlicher Beratung. In diesem Fall kann der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER über die Plattform www.advizzr.net mobile Rechtsberatung zu bestimmten Rechts- und Beratungsprodukten von BERATERN für seine KLIENTEN buchen oder buchen lassen.

(2) SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER sind in der Buchung oder der Empfehlung frei. Ein Mandatsverhältnis kommt zwischen den beratenden BERATERN und dem KLIENTEN des anfragenden SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS zustande, wenn der KLIENT, bzw. der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER namens und in Vollmacht des KLIENTEN, den in Abschnitt A. § 2 “Vertragsschluss” beschriebenen Buchungsvorgang durchläuft.

(3) Übernimmt der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER eine Buchung im Sinne des Abschnitt A. § 2 “Vertragsschluss”, handelt er als Vertreter im Sinne der §§ 164 ff. BGB. Er verpflichtet sich hiermit, die Buchung nur dann vorzunehmen, wenn ihm hierzu von seinem KLIENTEN wirksam eine Vollmacht erteilt wurde.

(4) Sowohl die BERATER als auch die KLIENTEN des anfragenden SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS sind in Angebot, bzw. Annahme frei. Die Internetplattform www.advizzr.net dient in diesem Buchungsstadium als Kommunikationsplattform für BERATER und KLIENTEN. Der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER unterstützt seinen KLIENTEN bei der Buchung des gewünschten Rechtsprodukts und vereinfacht damit den Buchungsvorgang.

(5) Der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER verpflichtet sich zur Koordination von Terminen des jeweiligen KLIENTEN mit BERATERN und ggf. weiteren Fachberatern, insbesondere zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für ein gemeinsames Beratungsgespräch im Sinne des Abschnitt C. § 1. Auf Verlangen des KLIENTEN kann das gemeinsame Beratungsgespräch – in Abstimmung mit dem jeweiligen BERATER – auch in den Räumlichkeiten des KLIENTEN oder an einem angemessenen anderen Ort stattfinden.

(6) Es besteht ein Anspruch von ADVIZZR® gegenüber dem SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER auf persönliche Anwesenheit beim gemeinsamen Beratungsgespräch im Sinne dieses Vertrags. Während des Termins – oder in sonstigem Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis – stellt der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER seine persönliche und fachliche Expertise zur Verfügung, mit dem Ziel mobiler, nachhaltiger und umfassender Beratung. Dem beratenden BERATER wird damit gewährleistet, dass die Expertise des jeweiligen SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS beim Beratungsgespräch eingebracht wird. So soll dem BERATER eine schnellere, sorgfältigere und qualifiziertere Einarbeitung in tatsächliche und rechtliche Fragestellungen ermöglicht werden. Die Anwesenheit aller Beteiligten steht unter der Bedingung des vorherigen Einverständnisses des KLIENTEN/Mandanten. Das Einverständnis ist durch den SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER beim KLIENTEN einzuholen.

§ 3 Mandatsverhältnisse und Vollmacht

(1) Das Mandatsverhältnis entsteht grundsätzlich nur zwischen dem KLIENTEN und dem BERATER, der über das Internetportal www.advizzr.net gebucht wurde. Der jeweilige BERATER ist in der Mandatsausübung frei und nur an die gesetzlichen Berufsausübungsregeln gebunden.

(2) Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER in Vollmacht eines KLIENTEN ein Rechtsprodukt buchen. Auf Aufforderung durch ADVIZZR® oder durch den gebuchten BERATER, ist der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER verpflichtet, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, ggf. nebst Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten nachzuweisen und dem jeweiligen BERATER eine schriftliche (Unter-)Vollmacht zu erteilen.

(3) Bucht der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER ein Rechts- oder Beratungsprodukt für einen KLIENTEN in Vollmacht, garantiert er das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung. Darüber hinaus wird garantiert, dass sämtliche Korrespondenz über die vom SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER hinterlegten Daten persönlich, telefonisch und in Textform geführt werden darf.

§ 4 Honorierung und Abrechnung

(1) Die in § 2 bezeichneten Leistungen des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS (erleichterte Anfrage von Rechtsberatung für KLIENTEN, Koordination von Terminen mit KLIENTEN, Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Beratungstätigkeit, persönliche Anwesenheit beim Termin, Bereitstellung fachlicher und persönlicher Expertise) sind mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € je Buchung über die Internetplattform www.advizzr.net, die aus dem Mandatsverhältnis mit den KLIENTEN des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS und dem über die Internetplattform www.advizzr.net gebuchten BERATER erzielt wird, für tatsächlich erbrachte Leistungen des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS zu vergüten.

(2) Innerhalb eines Monats nach Ende eines Kalendermonats wird ADVIZZR® dem SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER eine Abrechnung über die Zahl und die Erlöse der im vorangegangenen Kalendermonat geschlossenen Verträge im Sinne des § 2 übermitteln. Sämtliche Kosten der Abrechnung und Zahlung trägt ADVIZZR®.

(3) Diese Honorierungsvereinbarung ist keine Voraussetzung der Mandatserteilung für den KLIENTEN des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung entstehen nur zwischen den Parteien.

§ 5 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, die Arbeitsergebnisse der jeweils anderen Partner sowie alle sonstigen Informationen über das Mandatsverhältnis zwischen BERATERN und dem KLIENTEN, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit gemäß dieses Vertrages bekannt werden (zusammen „vertrauliche Informationen“ genannt), Dritten gegenüber – auch über die Dauer des Vertrages hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht zum Gegenstand einer eigenen Schutzrechtsanmeldung zu machen.

(2) Die Parteien sind nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partner berechtigt, diese vertraulichen Informationen an etwaige Nachunternehmerfirmen unter Auferlegung der Verpflichtungen über die Vertraulichkeit weiterzugeben.

(3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche vertraulichen Informationen, die einer Partei bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, von diesem unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.

(4) Die Parteien werden in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die von ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren.

(5) Nach Beendigung dieses Vertrages sind die in Unterlagen etc., einschließlich sämtlicher Kopien, verkörperten Arbeitsergebnisse und sonstige vertrauliche Informationen einer Partei, die sich im Besitz oder unter Kontrolle der anderen Partei befinden, von dieser an die betreffende Partei vollständig und unverzüglich zurückzugeben.

§ 6 Gewährleistung

Die Parteien werden die ihnen in diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands ihrer wissenschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen erfüllen.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ADVIZZR®, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ADVIZZR® nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNERS aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ADVIZZR®, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 8 Dauer der Zusammenarbeit

Der Vertrag zwischen ADVIZZR® und dem SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

§ 9 Wettbewerb und Garantie

(1) Der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER ist verpflichtet, bestehende Vertragsverhältnisse mit Dritten auf etwaige Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbote hin zu überprüfen. Mit Registrierung bei www.advizzr.net garantiert der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER, dass kein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit Dritten den §§ 2 und 4 dieses Abschnitts entgegensteht.

(2) Sollte entgegen der Garantie des Abs. 1 dieser Vertrag mit einem Wettbewerbsverbot im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit Dritten kollidieren, stellt der SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER ADVIZZR® von jeder Haftung gegenüber diesem Dritten frei.

 

Datenschutzhinweis gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Erhebung und Speicherung sowie Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist zur Erfüllung unserer vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, insbesondere hinsichtlich der mitgliedschaftlichen Beziehungen und der Direktwerbung, erforderlich. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1b) und Abs. 1f) DSGVO. Eine Verpflichtung, evtl. erforderliche Einwilligungen zu erteilen, besteht nicht und erteilte Einwilligungen können jederzeit – einzeln oder insgesamt – für die Zukunft widerrufen werden. Ein evtl. Widerruf ist an PEGASUS B2B GmbH, Schauinslandstr. 43, 75177 Pforzheim, Telefax: 07231 58 94 811, E-Mail: info@advizzr.net, zu richten. In diesem Fall werden die aufgrund einer Einwilligung erhobenen und gespeicherten Daten gelöscht.

Sie können jederzeit Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, bei Unrichtigkeit dieser Daten deren Berichtigung und bei unzulässiger Speicherung ihre Löschung fordern sowie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen. Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, soweit die Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO vorliegen.

Nehmen KLIENTEN Buchungen selbständig vor, werden die übermittelten Daten ausschließlich an die gebuchten BERATER zum Zweck der Vertragserfüllung weitergeleitet. Bitte beachten Sie die jeweiligen Datenschutzhinweise und –bestimmungen des jeweiligen Anbieters.

Wird eine Buchung in Vollmacht des KLIENTEN durch einen BERATER oder SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER vorgenommen, sind ebenfalls die Datenschutzhinweise und –bestimmungen dieser Bevollmächtigten zu beachten. In diesem Fall können die uns vorliegenden Daten der BERATER oder SECOND-VALUE-CONSULTING-PARTNER auch an den KLIENTEN weitergeleitet werde, für den die Buchung vorgenommen wurde. Im Sinne bestmöglicher Datentransparenz für KLIENTEN besteht an dieser Datenübertragung ein berechtigtes Interesse.

Ihre Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt. Das gilt insbesondere dann nicht, wenn darüber hinausgehende, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Dritte in diesem Sinne können sein: Steuerberater, Buchhaltungsbüros, Datenbanken im Rahmen unseres CRM- oder Social-Network-Systems (Kundenverwaltungssystems).

Eine evtl. Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, oder an natürliche bzw. juristische Personen des Privatrechts, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung Ihrer Daten darlegen, oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, oder zur Wahrung berechtigter Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f) DSGVO.

 

Stand: 01.10.2018