Allgemeine Mandatsbedingungen

Stand: 13.02.2024

1. Vergütungsvereinbarung, Gebührenhinweis

In der Regel erfolgt wird eine Pauschalvergütung vereinbart, wenn die AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim (im Folgenden: AdviZZr®) mit einer der auf www.advizzr.net angebotenen Leistungen beauftragt wird.

Die Abrechnung aller sonstigen außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten von AdviZZr® erfolgt unter minutengenauer Erfassung nach Zeitaufwand anstelle der gesetzlichen Gebühren mit einem Stundensatz in Höhe von € 300,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je sachbearbeitenden Rechtsanwalt vergütet, sofern einzelvertraglich keine Pauschalvergütung vereinbart wurde.

Dies gilt auch für die Vertretung in gerichtlichen Angelegenheiten, es sei denn, das sich unter Zugrundelegung des vorstehenden Stundensatzes ergebende Honorar unterschreitet die für diese Tätigkeit vorgesehenen gesetzlichen Gebühren. In diesem Fall sind die gesetzlichen Gebühren geschuldet.

Ohne Mandatsbearbeitung angefallene Reisezeiten des Rechtsanwalts werden mit der Hälfte des obigen Stundensatzes berechnet. Verauslagte Reisekosten sind durch den Mandanten zu erstatten.

Eine Anrechnung der Vergütung auf gesetzliche Gebühren aus einer vorherigen oder nachfolgenden Tätigkeit wird ausgeschlossen.

AdviZZr® ist berechtigt, angemessene à-conto-Zahlungen anzufordern.

Soweit Kosten und Auslagen vorstehend nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Nrn. 7000 ff. des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG).

Die vorstehende Vergütungsvereinbarung weicht von den gesetzlichen Gebühren gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Jene Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, welcher sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten bemisst.

Die hier vereinbarten Honorare können die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Insofern wird der Mandant darauf hingewiesen, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

2. Vertragsschluss und Gegenstand der Tätigkeit

Der Mandant kann aus dem Beratungsangebot von AdviZZr® auf der Plattform www.advizzr.net Rechts- und Beratungsprodukte  auswählen und diese über den Button „IN DEN WARENKORB“ oder “VERFÜGBARKEIT PRÜFEN” in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button “BESTELLUNG ABSCHICKEN” oder „BESTÄTIGUNG ANFORDERN” gibt er einen verbindlichen Antrag zur Buchung der im Warenkorb befindlichen Rechts- und Beratungsprodukte an AdviZZr® ab. Vor Abschicken der Buchung kann der Mandant die Daten jederzeit ändern und einsehen. Ein Vertrag kommt durch gesonderte Auftragsbestätgiung von AdviZZr® innerhalb von 10 Tagen zustande, außerdem dadurch, dass AdviZZr® innerhalb von 10 Tagen nach der Beauftragung (schriftlich, mündlich oder in Textform) mit der Leistungserbringung beginnt. Der Mandant hält sich entsprechend 10 Tage an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden, sofern ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er geltend macht.

Der Gegenstand des Mandats und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten von AdviZZr® werden zwischen dem Mandanten und AdviZZr® gesondert vereinbart. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebüchten Beratungsprodukt. Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung von AdviZZr® bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sie umfasst keine steuerrechtliche Beratung.

AdviZZr® ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich AdviZZr®, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

3. Pflichten der Rechtsanwälte

a) Rechtliche Prüfung

AdviZZr® wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

b) Verschwiegenheit

AdviZZr® wird berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich AdviZZr® gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant AdviZZr® vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

c) Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird AdviZZr® treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 8 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

d) Datenschutz

AdviZZr® wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

4. Besondere Bestimmungen bei Benennung als externe Datenschutzbeauftragte; kein Weisungsrecht

a) Die Beauftragte wird ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag durch qualifiziertes Personal zu erfüllen. Bei Beauftragung als externe Datenschutzbeauftragte wird die Beauftragte ihre vertraglichen Verpflichtungen nach eigenem billigem Ermessen höchstpersönlich durch den benannten qualifizierten Datenschutzbeauftragen oder durch von ihr zu beschäftigendes Hilfspersonal als Ressource i. S. v. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO erfüllen. Als qualifizierten Datenschutzbeauftragen oder Hilfspersonal wird die Beauftragte nur ihre Arbeitnehmer oder Geschäftsführer einsetzen.

b) Zum Nachweis des Fachwissens i. S. v. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO hat die Beauftragte dem Mandanten im Rahmen der Vertragsverhandlungen Aus- und Fortbildungsbescheinigungen auf Anfrage des Auftraggebers in Kopie auszuhändigen.

c) Die Beauftragte wird sich während der Laufzeit des Dienstvertrags selbstständig um Fortbildungen zwecks Aufrechterhaltung des notwendigen Fachwissens kümmern. Im Übrigen wird die Beauftragte eigene Fortbildungsbescheinigungen auf Anforderung des Mandanten in Kopie übermitteln.

d) Der Mandant sichert zu, während der Laufzeit dieses Dienstvertrags ausschließlich Personen zum Datenschutzbeauftragten i. S. d. Art. 37 DS-GVO, §§ 5 Abs. 1, 38 Abs. 1 BDSG n. F. zu benennen, die zum qualifizierten Personal der Beauftragen gehören.

e) Der Beauftragten werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber den Arbeitnehmern des Auftraggebers eingeräumt und AdviZZr® steht kein Recht zu, den Auftraggeber zu vertreten.

5. Haftung der AdviZZr®; Berufshaftpflichtversicherung

AdviZZr® haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. AdviZZr® verpflichtet sich, während der Laufzeit von Dienstverträgen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.500.000,00 EUR aufrecht zu erhalten, die auch diejenigen Schäden abdeckt, für die der Beauftragte gem. § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat.

6. Obliegenheiten des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

a) Umfassende Information

Der Mandant wird AdviZZr® über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.

b) Rechtsschutzversicherung

Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

7. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant AdviZZr® eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass AdviZZr® ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies AdviZZr® mit.

8. Abtretung; Kostenerstattung

Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung AdviZZr® hiermit an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die AdviZZr® darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

9. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der AdviZZr® bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der AdviZZr® vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

10. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

11. Schlussbestimmung

Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

12. Annahmeerklärung nach 151 BGB

AdviZZr® verzichtet ausdrücklich auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Mandanten, soweit dies rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1683).

– ohne Unterschrift wirksam –


Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das AdviZZr® nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim, Telefon: 07231 42 64 333, Telefax: 07231 58 94 811, E-Mail: info@dg-kanzlei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert AdviZZr® nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gotenstr. 2
75177 Pforzheim

Telefon: 07231 42 64 333
Telefax: 07231 58 94 811
E-Mail: info@advizzr.net

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen