Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dienen der Durchsetzung Ihres Willens!
Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über Ihr Leben, Ihren Körper und Ihr Vermögen zu entscheiden, benötigen Sie die Hilfe anderer Menschen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Versorgung Ihrer persönlichen Angelegenheiten durch eine Person Ihres Vertrauens sichergestellt. Die Patientenverfügung richtet sich an den Arzt und das Pflegepersonal und sichert Ihren Willen über eine bestimmte gewünschte ärztliche Behandlungen. Die Betreuungsverfügung richtet sich an den Richter, der im Notfall einen fremden Menschen mit der Erledigung Ihrer Aufgaben betraut.
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