Datenschutzbeauftragung

LEISTUNGEN FÜR HANDWERKSBETRIEBE UND KMU

AdviZZr®-Datenschutztool

Unser speziell auf Handwerksbetriebe ausgerichtetes Datenschutz-Management-Programm bietet einen Überblick über die jährlich wiederkehrenden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Behalten Sie den Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Datenschutzorganisation. Über das AdviZZr®-Datenschutztool haben Sie auch jederzeit Zugriff auf individuelle Textvorlagen und die aktuelle Datenschutzdokumentation.

Erstellung/Pflege Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VdV)

In Art. 30 DS-GVO werden alle Unternehmen zur Führung eines Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis ermöglicht Ihnen und der Datenschutz-Aufsichtsbehörde einen schnellen Einblick in die Datenverarbeitungsprozesse in Ihrem Unternehmen. Wir erstellen und Pflegen Ihr Verzeichnis, sodass auch im Fall einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde professionell und sofort reagiert werden kann.

Erstellung/Pflege technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

Die DS-GVO verpflichtet alle Unternehmen, unter Berücksichtigung des Stands der Technik sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen. Die Kosten immer im Blick, unterstützten wir Sie dabei, ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Erstellung/Pflege Informations- und Einwilligungstexten

Als Rechtsanwälte im Bereich Unternehmensrecht unterstützen wir Sie bei der Einbeziehung und Gestaltung von datenschutzrechtlichen Rechtstexten. Gemeinsam erarbeiten wir Unternehmensabläufe, bei denen Sie Ihre Pflichtinformationen an der richten Stelle platzieren und so ein erhebliches Risiko von Abmahnungen vermeiden. Selbstverständlich passen wir Rechtstexte jederzeit an, ohne dass Ihnen dabei Mehrkosten entstehen.

Erstellung/Pflege Arbeitsanweisungen

Zur Vermeidung von kostspieligen und zeitaufwändigen Datenschutzpannen sind die richtigen Arbeitsanweisungen und Richtlinien unerlässlich. Diese werden auf die Bedürfnisse Ihres Betriebs angepasst. Neben einer allgemeine Datenschutz-Richtlinie für Mitarbeiter erarbeiten wir je nach Bedarf z. B. eine Social-Media-Guideline, Homeoffice-Vereinbarungen, etc.

Datenschutzrechtliche Ergänzungen Arbeitsverträge

Wir überprüfen und ergänzen bestehende Arbeitsverträge und Vertragsvorlagen. Neben eigentlichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen beinhalten Arbeitsverträge idealerweise Zusätze zu Vertraulichkeitspflichten, Fotoeinwilligungen und Regelungen zum Umgang mit Unterlagen sowie EDV-Geräten nach Vertragsende.

Update-Service (Datenschutznews)

Wir halten Sie über wichtige Entwicklungen im Bereich Datenschutzrecht auf dem Laufenden. Dabei versenden wir gezielt Urteile und Entscheidungen von Behörden, die für Handwerksbetriebe wichtig sein könnten.

Datenschutzerklärung + Website-/Social-Media-Check + Update

Wir sichern Ihre Internetseite ab und überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob die aktuelle Rechtsprechung technisch umgesetzt wird. Zudem erstellen wir abmahnsichere Rechtstexte für Ihre Websites und überprüfen die korrekte Einbeziehung dieser Texte. Dabei stehen wir für Ihre Website-Programmierer für Rückfragen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Datenschutzbericht

Sie erhalten am Ende eines Kalenderjahres einen Bericht über die erledigten Datenschutzaufgaben. Der Rechenschaftsbericht ist Teil der umfassenden Datenschutzdokumentation.

Datenschutz-Mitarbeiter-Schulung

In regelmäßigen Abständen schulen wir Ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutzrecht. So erhalten Ihre Mitarbeiter mit uns einen direkten Ansprechpartner zum Thema Datenschutzrecht und damit mehr Sicherheit im Umgang mit Kunden. Die Datenschutzschulungen dienen auch dazu, die aktuellen Datenschutz-Richtlinien im Betrieb zu erklären. Je nach den betrieblichen Bedürfnissen bieten wir auch Online-Schulungen oder einfache Formular-Schulungen an, sodass Ihre Mitarbeiter so effektiv wie möglich geschult werden.

Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Selbstverständlich zeigen wir die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde an.

Jährliches Statusgespräch

Wir stehen Ihnen in einem jährlichen Statusgespräch für unter dem Jahr anfallende Fragen zum Datenschutz zur Verfügung. Bei Bedarf bringen wir dabei auch die aktuelle Datenschutzorganisation auf Vordermann und planen gemeinsam anstehende Aufgaben.

Support bei Datenschutzpannen und Auskunftsansprüchen

Auch bei Auseinandersetzungen mit Betroffenen stehen wir Ihnen bei Seite. So beantworten wir Datenschutz-Auskunftsansprüche für Sie und unterstützen Sie, sollte es einmal zu einer Datenschutzpanne kommen. Rasche und richtige Reaktion auf Anfragen und Pannen minimiert das Risiko von Strafen und wirtschaftlichen Nachteilen erheblich.

Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung

Sollte bei Ihrer betrieblichen Datenverarbeitung ein hohes Risiko für personenbezogene Daten bestehen, sieht die DS-GVO vor, dass eine gesonderte Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen ist. Wir ermitteln zunächst, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung überhaupt notwendig ist, und führen im Weiteren eine solche Folgenabschätzung auch durch. Die Ergebnisse werden dann in einem weiteren Schritt in Ihr technisch und organisatorisches Maßnahmenkonzept eingearbeitet.

Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde

Häufig melden sich Betroffene mit einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Behörde wird dann in den meisten Fällen etwaigen Vorwürfen auf den Grund gehen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Behörde und tragen so in der Regel zu einer raschen und datenschutzkonformen Lösung von Auseinandersetzungen bei.

unbegrenzt Telefon-Support

Jede Frage verdient eine Antwort. In Sachen Datenschutzrecht möchten wir vor allen Sicherheit im Umgang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben vermitteln. Ein persönlicher und professioneller Kontakt ist uns daher wichtig.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Buchungsdatum, anschließend verlängert sich der Dienstvertrag um jeweils weitere 12 Monate. Der Dienstvertrag ist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Die Leistungszeit entspricht der Vertragslaufzeit.

FAQ

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